Gesetze und internationale Verpflichtungen
Internationale Verpflichtungen
Im Rahmen des Weltgipfels von Rio im Jahr 1992 haben 158 Staaten das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen unterzeichnet. Dieses ist im März 1994 in Kraft getreten. Das Ziel dieses Übereinkommens ist, die "Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird", oder anders ausgedrückt, die Emissionen auf das Niveau von 1990 zu reduzieren. Das von der Schweiz 1998 unterzeichnete Kyoto-Protokoll ist von 96 Ländern ratifiziert worden (von der Schweiz im Jahr 2003). Es ist nach der Unterzeichnung von Russland Ende 2004 in Kraft getreten, denn damit wurde das Protokoll von 55 Ländern, die mindestens 55 % des weltweiten CO2-Ausstosses (Stand 1990) ausmachen, ratifiziert.
CO2-Gesetz
Das im Jahr 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Reduktion von CO2-Emissionen verlangt, den CO2-Ausstoss bis 2010 unter die Werte von 1990 zu bringen, also um insgesamt 10 % zu reduzieren. Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden, aber der Bund hat bereits festgestellt, dass diese nicht genügen werden. Deshalb genehmigte der Bund
- die Einführung des Klimarappens für die Jahre 2006 und 2007 (Versuchsperiode), um damit Projekte zu unterstützen, die die Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehr zum Ziel haben, sowie
- die Einführung einer CO2-Taxe von CHF 12.-/t CO2 (3 Rp./ l Heizöl) auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Gas) ab dem 1. Januar 2008 (mit der Unterstützung des Parlaments).



