Politischer Rahmen: neues Mineralölsteuergesetz

Das neue Mineralölsteuergesetz (MinöStG)

Die Schweiz ist das erste Land, das die Förderung von Biotreibstoffen in Form einer bedingten Steuerbefreiung gesetzlich verankert hat. Wer von diesen Steuervorteilen profitieren will, muss bei der Herstellung von Biotreibstoffen einige strenge ökologische und soziale Anforderungen erfüllen.

Die Hauptpunkte des Gesetzes:

Das vom Parlament im März 2007 verabschiedete Gesetz sieht Folgendes vor:

  • Steuerbefreiung von Biotreibstoffen
  • Steuerbefreiung unter gewissen Bedingungen (ökologische und soziale Kriterien)
  • Bevorzugung einer einheimischen Produktion (Import = Bedarf an Biotreibstoff abzüglich einheimisches Angebot)
  • Schaffung von Anreizen zum Gebrauch von Biotreibstoffen (Konkurrenzfähigkeit zu Benzin)

Verordnung:

Die im Januar 2008 verabschiedete Verordnung präzisiert die folgenden Punkte:

  • Ökobilanz durch die Behörden realisiert
  • Einheimische Produktion nicht bevorzugt (Unterschied zum Gesetz)
  • Keine Volumenbegrenzung
  • Komplette Steuerbefreiung, wenn das steuerfreie Ethanol im Vergleich zu Benzin nicht zu günstig ist (maximaler Unterschied: 30 %)
  • Liste der steuerbefreiten Produkte (ETBE ist ausgeschlossen)

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Departementsverordnung (UVEK)

Die Departementsverordnung, die zurzeit noch in Bearbeitung ist, beschreibt die Methode zur Produktionsbeurteilung. Sie sieht die folgenden Kriterien vor:

  • Keine Zerstörung von Wäldern und empfindlichen Ökosystemen
  • Verringerung der Gefahren für die Biodiversität
  • Berücksichtigung von Wasserverbrauch und -situation der Region
  • CO2-Bonus von mindestens 40 % im Vergleich zum fossilen Pendant
  • Nicht mehr Auswirkungen auf die Umwelt als fossile Erzeugnisse (Schadstoffe in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Phase)