Politischer Rahmen: neues Mineralölsteuergesetz
Das neue Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
Die Schweiz ist das erste Land, das die Förderung von Biotreibstoffen in Form einer bedingten Steuerbefreiung gesetzlich verankert hat. Wer von diesen Steuervorteilen profitieren will, muss bei der Herstellung von Biotreibstoffen einige strenge ökologische und soziale Anforderungen erfüllen.
Die Hauptpunkte des Gesetzes:
Das vom Parlament im März 2007 verabschiedete Gesetz sieht Folgendes vor:
- Steuerbefreiung von Biotreibstoffen
- Steuerbefreiung unter gewissen Bedingungen (ökologische und soziale Kriterien)
- Bevorzugung einer einheimischen Produktion (Import = Bedarf an Biotreibstoff abzüglich einheimisches Angebot)
- Schaffung von Anreizen zum Gebrauch von Biotreibstoffen (Konkurrenzfähigkeit zu Benzin)
Verordnung:
Die im Januar 2008 verabschiedete Verordnung präzisiert die folgenden Punkte:
- Ökobilanz durch die Behörden realisiert
- Einheimische Produktion nicht bevorzugt (Unterschied zum Gesetz)
- Keine Volumenbegrenzung
- Komplette Steuerbefreiung, wenn das steuerfreie Ethanol im Vergleich zu Benzin nicht zu günstig ist (maximaler Unterschied: 30 %)
- Liste der steuerbefreiten Produkte (ETBE ist ausgeschlossen)


